Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen ……………………… im Nachfolgenden kurz als „Unternehmer“ bezeichnet und dem Kunden für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte.

1.2. Nachfolgende Normen sind in deren jeweils geltender Fassung integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses: Ö-Norm B2230 Teile 1 und 2, B2223, B2259, B2236, BFS- Blätter, Richtlinien zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen des Arbeitskreises der Sachverständigen im Maler und Lackiererhandwerk.

1.3. Im Fall von Widersprüchen oder Unklarheiten gelten die Bestimmungen in folgender Rangordnung: 1. einzelvertragliche Bestimmungen (Kostenvoranschlag, Leistungsverzeichnis, Auftrag, etc.); 2. AGB; 3. unter Punkt 1.2. aufgelistete Ö-Normen; 4. BFS- Blätter und Richtlinien zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen des Arbeitskreises der Sachverständigen im Maler und Lackiererhandwerk.

2. Vertragsabschluss/Entgelt:

2.1. Der Unternehmer hält sich an sein Angebot 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sollte der Unternehmer nicht binnen 14 Tagen ab Einlangen auf ein Angebot des Kunden reagieren, ist der Kunde nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.3. Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt, weisen jedoch keine Pauschalpreise aus, sondern sind unverbindlich. Leistungen werden unter Zugrundelegung der abzurechnenden Maße zu den vereinbarten Einheitspreisen vergütet.

2.4. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.

2.5. Überschreitungen des ausgewiesenen Entgeltes von mehr als 15 % hat der Unternehmer anzuzeigen. Bei Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und ist der Unternehmer berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.

2.6. Für vom Kunden zusätzlich angeordnete Leistungen besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

2.7. Der Unternehmer ist berechtigt und auf Antrag des Kunden verpflichtet, die Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendigen Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc., welche seit Vertragsabschluss eingetreten sind, sofern zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung mehr als zwei Monate liegen.

3. Maßangaben, Muster, Ausmaß

3.1. Angaben in Angeboten über Maße, Verbrauchs- und Leistungsmengen stellen Richtwerte dar. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Abweichungen werden durch den Kunden akzeptiert.

3.2. Eigenschaften von vom Kunden übergebene Muster sind insbesondere hinsichtlich Farbe und physikalischer Eigenschaften nicht vom Unternehmen als zugesichert anzusehen.

3.3. An sämtlichen vom Unternehmen erstellten und vorgelegten Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen behält sich dieser das Eigentum und Urheberrecht vor. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Unterlagen eigenmächtig zu verwenden oder an ein anderes Unternehmen weiterzugeben.

4. Ausführungen, Hindernisse und Fristen

4.1. Die für die Leistungsausführung erforderlichen Energie- und Wassermengen sind vom Kunden auf seine Kosten beizustellen.

4.2. Der Beginn der Leistungspflicht des Unternehmens setzt voraus, dass sämtliche baulichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

4.3. Der Kunde hat den Unternehmer bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen zu unterstützen und binnen 7 Tagen ab Auftragserteilung seinen Spezifizierungspflichten (zB Freigabe von Farbkonzepten etc.) nachzukommen.

4.4. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, dem Unternehmer die vereinbarten Arbeiten ungehindert zu ermöglichen, nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen zurückzutreten und bei Verschulden vom Kunden eine 30%ige Stornogebühr zu begehren. Der Unternehmer kann jedoch auch auf Erfüllung bestehen.

4.5. Alle mit einer vom Kunden verursachten Verzögerung verbundenen Kosten (Stehzeiten für Fahrzeuge und Baugeräte, Wartezeit für Arbeiter, Verteuerungen) hat der Kunde zu ersetzen.

4.6. Verzögerungen, die dem Kunden zuzurechnen sind, verlängern die Leistungsfrist.

5. Zahlung/Verzug:

5.1. Der Kunde hat vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in der Höhe von 20 % des vereinbarten Entgeltes bzw. des Entgeltes laut Kostenvoranschlag/Leistungsverzeichnis zu bezahlen.

5.2. Der Kunde hat über Verlangen, nach Maßgabe des Fortschritts der Leistungsausführung, wöchentlich Teilzahlungen zu leisten.

5.3. Mangels anderer Vereinbarung sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt spesenfrei ohne Abzug zu bezahlen. Ist ein Skontoabzug vereinbart, darf dieser ausschließlich von der Schlussrechnung abgezogen werden, sofern auch sämtliche Teilrechnungen innerhalb der Skontofrist bezahlt wurden. Ein Skontoabzug auf Teilrechnungen ist unzulässig.

5.4. Im Verzugsfall können dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt gegenüber unternehmerischen Kunden vorbehalten.

5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Zahlung einzustellen.

5.6. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen gewährte Vergünstigungen, wie Rabatte, Skonti, etc.

5.7. Im Verzugsfall ist der Unternehmer berechtigt, pro Mahnung Mahnspesen in der Höhe von EUR 20,00 zu verrechnen, sowie in weiterer Folge die Betreibung einem Rechtsanwalt zu übergeben.

5.8. Sind einzelvertraglich Haftrücklässe vereinbart, hat der Unternehmer das Recht, diese durch Bankgarantien abzulösen.

6. Eigentumsvorbehalt:

6.1. Sämtliche durch den Unternehmer gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.

6.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7. Gewährleistung:

7.1. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung bzw. förmlicher Abnahme der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens jedoch jener Zeitpunkt, zu dem der Kunde das Werk abgenommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

7.2. Der Kunde hat dem Unternehmer die unverzügliche Mängelfeststellung zu ermöglichen.

7.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Übergabe.

7.4. Unternehmerische Kunden haben mindestens zwei Mängelbehebungsversuche einzuräumen.

7.5. Unternehmerische Kunden haben stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Der unternehmerische Kunde hat einen Mangel bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsrechte binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen.

8. Haftung:

8.1. Die Haftung für Vermögensschäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.2. Unternehmerische Kunden haben ihre Schadenersatzansprüche bei sonstigem Verfall binnen einem Jahr ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.

9. Salvatorische Klausel:

9.1. Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

10. Allgemeines:

10.1. Es wird eine Rechtswahl zu Gunsten des österreichischen Rechts getroffen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

10.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmers vereinbart.